Schneeräumung & Räumdienst
Gehwege, Eingangsbereiche, Hofflächen, Parkplätze. Mit Handschiebern für enge Stellen, mit Maschinen für große Flächen. Schneedienst auch in der Nacht und am Wochenende.
Räum- und Streupflicht zuverlässig erfüllt für Hausverwaltungen und Mehrfamilienhäuser – mit Dokumentation für Versicherung und Verwalter. Aus Dormagen, für Rommerskirchen und den Rhein-Kreis Neuss.
Antwort in 24 Std. unverbindlich keine versteckten Kosten
Rommerskirchen ist mit Dormagen und Pulheim verbunden und bietet das klassische Landschafts-Mix Wohnsiedlung-Gewerbe-Felder, das auch für Hausmeisterservice und Gartenpflege typische Aufträge ergibt. Wir sind hier regelmäßig für Wohnanlagen und Eigentümer-Gemeinschaften unterwegs.
Wir arbeiten in:
Gehwege, Eingangsbereiche, Hofflächen, Parkplätze. Mit Handschiebern für enge Stellen, mit Maschinen für große Flächen. Schneedienst auch in der Nacht und am Wochenende.
Auftaumittel oder Splitt, passend zu Vertrag und Verkehrslage. Splitt für besonders frequentierte Eingänge.
Volle Saison-Abdeckung mit Festpreis. Anfahrt und Material inklusive, keine Stundenabrechnung.
Für kleinere Objekte und sporadische Anforderungen, wir kommen nach Wetter-Bedingung.
Während der Saison sind wir auch nachts und am Wochenende einsatzbereit. Erst der Räumdienst, dann der Kaffee.
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Wetterbild protokolliert. Wichtig bei Schadensfällen.
Der Preis hängt von der zu räumenden Fläche, der Frequenz und dem vereinbarten Streumittel ab. Für Hausverwaltungen kalkulieren wir auf Festpreis-Basis pro Objekt und Saison – ohne Stundenabrechnung, mit klarem Leistungsumfang und Dokumentationspaket.
In NRW gilt die Räumpflicht werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, sonntags ab 9:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall in Intervallen. Wer die Pflicht überträgt, bleibt zwar Verkehrssicherungs- verantwortlich, daher die saubere Dokumentation durch uns.
Auftausalz oder abstumpfende Mittel (Splitt, Lavagranulat), je nach Vorschrift der Gemeinde und Vertrag. In Wohngebieten oft Splitt, auf gewerblichen Parkplätzen Salz.
Ja. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt zwar formal beim Eigentümer/Mieter, kann aber vertraglich auf uns übertragen werden. Die Übertragung verlangt Nachweise, die führen wir mit unserer Einsatzdokumentation.
Wenn die Saison schon läuft, ist die Kapazität begrenzt. Wir versuchen Spontananfragen unterzubringen, können aber nichts garantieren. Frühjahr ist die beste Zeit für den Vertrag zur nächsten Saison.
Privatpersonen können den Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen (bis 4.000 € jährlich, 20 % davon anrechenbar). Wir weisen den Lohnanteil auf der Rechnung getrennt aus.
Winterdienst in Rommerskirchen
Mo–Fr 8–17 Uhr · Antwort am selben Werktag